Verpflichtungserklärung

Leistungsbeschreibung

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine dritte Person dem Staat gegenüber, für die Kosten des Lebensunterhaltes eines Ausländers aufzukommen, um diesem zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Damit verbunden sind regelmäßig auch die Ausreise- oder ggf. Abschiebungskosten. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist entbehrlich, wenn der Ausländer (Gast) selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern und dies in der jeweiligen Botschaft nachweist.

Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden müssen. Eine Verpflichtungserklärung kann von natürlichen und juristischen Personen (z. B. Unternehmen, karitativen Verbänden) abgegeben werden. Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers ist erforderlich.

Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, Sie (als Verpflichtungsgeber) finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers öffentliche Mittel eingesetzt werden müssen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung erhalten Sie bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihr Personalausweis oder Pass
  • Passkopie der Person, die das „Visum“ beantragt
  • Angaben zum Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Ehegatten, minderjährige Kinder etc.)
  • Nachweise zur Bonität z.B. Arbeitsvertrag, die letzten 3 Gehaltsnachweise/ bei Selbstständigkeit: Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 6 Monate, Rentenbescheid etc.
  • gegebenenfalls ist die Einrichtung eines Sperrkontos möglich (Vordruck nach Absprache mit dem jeweiligen SB)
  • Mietvertrag/ Grundbuchauszug
  • Aktuelle Meldebescheinigung mit allen im Haushalt lebenden Personen
  • Empfehlenswert ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung
  • Eine Gebühr von 29,00 € in bar für jeweils eine Verpflichtungserklärung (minderjährige Kinder sowie Eheleute können auf einer Verpflichtungserklärung beantragt werden)

Diese Unterlagen sind am Tag der Antragstellung durch den Antragsteller mitzubringen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe 29,00 EUR an.

Rechtsgrundlage

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