Sportförderung des Landkreises Börde

Sport ist ein integraler und zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Sport ist genauso vielfältig, wie unsere Gesellschaft vielfältig ist. Sport dient in besonderer Weise der Integration von Minderheiten, von sozial Schwachen, von Migranten und von Menschen mit Beeinträchtigung.

Sport ist auch im Landkreis Börde ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens. Werte wie Fairness, Verlässlichkeit, Zurechenbarkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Toleranz und Respekt gegenüber anderen werden durch die eigene sportliche Betätigung und durch das Engagement in Sportvereinen vermittelt.  All dies sind Werte die Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene durch sportliche Betätigung erlernen und erfahren. 

Durch die Sportförderung sollen umfangreiche Angebote und Möglichkeiten zur Sportarbeit in den Vereinen und vor allem im Kinder- und Jugendsport gesichert, verbessert und erweitert werden. Der Landkreis Börde begreift darin einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Verbesserung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit, sowie zur sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung seiner Bürgerinnen und Bürger.

Der Landkreis Börde gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports aufgrund seiner Richtlinie zur Sportförderung im Landkreis Börde. Die Umsetzung dieses Sportförderprogramms erfolgt durch den Kreissportbund Börde e.V.

Anträge richten Sie bitte an:

Kreissportbund Börde e.V.
Peter-Wilhelm-Behrends-Straße 6
39340 Haldensleben

Telefon +49 3904 498298

E-Mail: info@ksbboerde.de
Internet: https://www.ksb-boerde.de/

Gefördert werden

  • die Durchführung von Sportveranstaltungen
  • die Anschaffung von Sportgeräten
  • die Teilnahme an Meisterschaften
  • die Aus- und Weiterbildung
  • die Übungsleiterhonorierung
  • der Nachwuchsleistungssport und die Kinder- und Jugendspiele
  • die Sportarbeit in den Vereinen (Vereinspauschale)
  • die Förderung der Arbeit des Kreissportbundes Börde  

Die Bewilligung von Sportfördermitteln ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Börde. Die Bewilligung erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung einer Maßnahme besteht nicht.

Alle weiteren Informationen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

  • Richtlinie Sportförderung
  • Förderanträge
  • Verwendungsnachweis

Die Internetseite des KSB Börde e. V. erreichen Sie über den Link: https://www.ksb-boerde.de/.