Kreisrecht
Das Satzungsrecht der Landkreise ist durch die Garantie zur Selbstverwaltung für die Kreisebene gegeben. Die Satzungen gelten räumlich für das Kreisgebiet, gegenständlich für die Kreisangelegenheiten und der zeitliche Geltungsbereich ergibt sich aus der jeweiligen Satzung selbst.
Zum Kreisrecht gehören alle vom Kreistag beschlossenen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien. Sie bestimmen neben den Gesetzen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt die Tätigkeit des Landkreises Börde.
Die Hauptsatzung ist das Verfassungsstatut des Landkreises. Die Geschäftsordnung regelt die Ordnung in den Kreisgremien.
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01.07.2024Unternehmenssatzung "KsB AöR" Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechtes "Kommunalservice Landkreis Börde AöR"