Verkehr

Verkehr und Mobilität

Unsere Zeit ist geprägt von Bewegung und Flexibilität. Mobil zu sein, ist für viele unverzichtbar. Dabei steht außerhalb der größeren Städte das Auto im Mittelpunkt. Hier bekommen Sie Informationen zu allen Fahrerlaubnis- und Führerscheintypen, dem An- und Abmelden eines Fahrzeugs sowie Hinweise zu Bußgeldern.

Verkehrsangelegenheiten

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund zur: 

  • Lagerung von Baumaterial
  • Aufstellung eines Bauzaunes
  • Aufstellung eines Baugerüstes
  • Aufstellung eines Bau- und Gerätewagens
  • Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund
  • Aufstellung von Containern

Den zur Antragstellung benötigten Antrag erhalten Sie in der Behörde.

Anordnung von Verkehrsbeschränkung

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, sind vom Straßenverkehrsamt Anordnungen darüber einzuholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Dies gilt für alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Börde. Den zur Antragstellung benötigten Antrag erhalten Sie in der Behörde. 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 

Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Der Antrag ist formlos und schriftlich beim Straßenverkehrsamt zu stellen.

Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Erteilung der Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche

  • Volksfeste
  • Umzüge
  • Radsportveranstaltunge
  • Motorsportveranstaltungen
  • Laufveranstaltungen

und Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Den zur Antragstellung benötigten Vordruck erhalten Sie in der Behörde.

Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis gem. § 46 StVO

  • die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen
  • der § 46 (1) StVO verweist auf Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse in begründeten Fällen
  • ​​​​​​​die Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse sind im Straßenverkehrsamt zu beantragen