Allgemeinbildende Schulen
Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule
Für Schüler, die im Landkreis Börde wohnen
Für die weiterführenden Schulen der Schulformen Gymnasien, Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen hat der Schulträger Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche ganz bzw. teilweise festgelegt. Dies bedeutet, dass Schüler entsprechend des festgelegten Schulbezirkes bzw. Schuleinzugsbereiches eine Schule der gewählten Schulform (Bildungsgang) besuchen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme an einer Schule des gewählten Bildungsganges, jedoch nicht auf eine bestimmte Schule dieses Bildungsganges. Die verbindliche Anmeldung an eine weiterführende Schule erfolgt grundsätzlich mit der „Schullaufbahnerklärung“.
Sollten die auf den Schullaufbahnerklärungen angegebenen Wünsche aller Viertklässler die festgelegte Kapazität einer Schule, für die kein Schuleinzugsbereich bzw. Schulbezirk festgelegt ist, überschreiten, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Tragen Sie in der Schullaufbahnerklärung neben dem Erstwunsch einen Ersatzwunsch ein. Im Losverfahren können ausschließlich Erstwünsche berücksichtigt werden. Im Rahmen eines Losverfahrens wird dem Ersatzwunsch nur dann entsprochen, wenn
1. im Auswahlverfahren kein positives Los gezogen wurde und
2. die Ersatzwunschschule über entsprechende Kapazität zur Aufnahme besteht.
Besteht an der Ersatzwunschschule keine Möglichkeit zur Aufnahme, stellt der Schulträger einen Platz an einer Schule des gewählten Bildungsganges zur Verfügung, die noch über entsprechende Kapatzitäten zur Aufnahme verfügt. Damit ist der o.g. Rechtsanspruch erfüllt.
An einigen Schulen muss Ihr Kind direkt an der Schule angemeldet werden:
- Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt und
- Schulen in freier Trägerschaft.
Diese Schulen melden dem Schulträger ihre Entscheidungen zur Aufnahme. Das Amt für Bildung berät Sie hierzu gern. Spezielle schulformbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten. Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt haben einen überregionalen Einzugsbereich, d.h. es können auch Schüler aus dem Landkreis Börde aufgenommen werden.
Für Schüler, die außerhalb des Landkreises Börde wohnen
Auswärtige Schüler (Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb des Landkreises Börde) wenden sich bitte grundsätzlich an den für ihren Wohnsitz zuständigen Schulträger. Ein beabsichtigter Umzug in den bzw. aus dem Landkreis Börde bis zum Beginn des 5. Schuljahrganges sollte wenn möglich rechtzeitig vor den Aufnahmeverfahren sowohl beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Schulträger und in der Schullaufbahnerklärung angezeigt werden.
Schulwechsel
Schüler, die während des Schulbesuches ihren Wohnort wechseln, können auf Antrag ihre Schule bis zum Abschluss ihres Bildungsganges weiter besuchen.
Wenn ein Schulwechsel erforderlich wird:
Schulwechsel innerhalb derselben Schulform (z. B. von Sekundarschule zu Sekundarschule)
Die für Ihren Wohnort (im Landkreis Börde) zuständige Schule der gewünschten Schulform finden Sie in der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde. Sie melden Ihr Kind schriftlich an der bisher besuchten Schule ab und an der nunmehr zuständigen Schule an.
Schulwechsel von einer Schulform zu einer anderen Schulform (z. B. vom Gymnasium in die Gemeinschaftsschule)
Die für Ihren Wohnort (im Landkreis Börde) zuständige Schule der gewünschten Schulform finden Sie in der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde.
Zudem wenden Sie sich bitte an:
- die Schulleitung der bisher besuchten Schule und
- an das für die Schulform zuständige Referat des Landesschulamtes des Landes Sachsen-Anhalt.
Schulformen und Schulstandorte
Schulträger der staatlichen Grundschulen im Landkreis Börde sind die Gemeinden:
- Einheitsgemeinde Barleben
- Einheitsgemeinde Haldensleben
- Einheitsgemeinde Hohe Börde
- Einheitsgemeinde Niedere Börde
- Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen
- Einheitsgemeinde Oschersleben (Bode)
- Einheitsgemeinde Sülzetal
- Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde
- Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt
- Verbandsgemeinde Elbe-Heide
- Verbandsgemeinde Flechtingen
- Verbandsgemeinde Obere Aller
- Verbandsgemeinde Westliche Börde
Schulträger der anderen Schulformen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Schulsystem in Sachsen-Anhalt - mehr
Der Landkreis Börde hält folgende Schulformen selbst vor:
- Sekundarschulen
- Gemeinschaftsschulen
- Gymnasien
- Förderschulen für Lernbehinderte
- Förderschulen für Geistigbehinderte
- Förderschule mit Ausgleichsklassen