Stabsstelle "Bildungskommune"

Kommunales Bildungsmanagement

Bildung ist mehr als Schule

Menschen lernen ein Leben lang – in KiTas und Schulen, beim Besuch von Museen und Konzerten, im Jugendclub und beim Basteln im Hobbykeller. Diese verschiedenen Bildungsmöglichkeiten setzen eine Vielzahl an regionalen Akteuren voraus, um den Menschen einen reichhaltiges Angebot bereitzustellen. Der Landkreis Börde verfolgt die Vision, seinen Bürgerinnen und Bürgern ein ganzheitliches und lebenslanges Lernen zu ermöglichen und möchte dafür gemeinsam mit den kommunalen Gestaltern dieses Angebots eine vielfältige Bildungslandschaft fördern. Dazu gehört die Abstimmung und Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren der formalen, non-formalen und informellen Bildung, um gemeinsam den Landkreis weiterzuentwickeln.

 

Das Projekt Bildungskommune

Im Rahmen des Projektes Bildungskommune arbeitet die Kreisverwaltung zusammen mit den Bildungsakteuren an der zukunftsorientierten Gestaltung der kommunalen Bildungslandschaft des Landkreises Börde.

Ziel des Projektes ist es, bis Ende des Jahres 2025 ein gemeinsames Bildungsleitbild und ein Bildungskonzept zu erarbeiten, um einen wichtigen Grundstein für die zukünftige Entwicklung der Bildung im Landkreis Börde zu legen. 

Die Erarbeitung des Bildungsleitbildes erfolgt im Rahmen der Workshop-Reihe „Zukunftswerkstatt: Bildung!“. Die Zukunftswerkstatt fördert den Austausch über gemeinsame Werte und Zielvorstellungen und stärkt die Vernetzung zahlreicher Akteure aus unterschiedlichen Lebens- und Bildungsbereichen. 

Nach dem Abschluss der Workshop-Reihe und der Veröffentlichung des Bildungsleitbildes folgt die anschließende Erarbeitung des Bildungskonzeptes. Unter der Berücksichtigung der Schwerpunktsetzung des Leitbildes und der Ergebnisse der Workshop-Reihe, werden entsprechende Handlungsfelder für das Bildungskonzept aus dem Leitbild abgeleitet und mit konkreten Strategien untersetzt. 

Im Anschluss folgt die Erarbeitung spezifischer Maßnahmen, mit denen die Strategieentwicklung kurz- und mittelfristig durch die Kreisverwaltung umgesetzt wird.