Niederlassungserlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die Niedererlassungserlaubnis stellt einen zeitlich unbefristeten und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitel dar. Zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis bedarf es der Erfüllung diverser Voraussetzungen. Neben einem gesicherten Lebensunterhalt, dem 5-jährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen, bedarf u.a. beispielsweise einem Grundverständnis zur Rechts- und Gesellschaftsordnung.
An wen muss ich mich wenden?
Weitere Informationen zum Staatangehörigkeitsausweis erhalten Sie bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage