Negativbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Mit einer Negativbescheinigung wird das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen. Diese Bescheinigung benötigen Ausländer verschiedener Staaten zur Beantragung eines Reisepasses bei Ihrer Botschaft.   

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen zur Negativbescheinigung erhalten Sie bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn Sie im Bereich des Landkreises Börde wohnen, ist der Landkreis Börde zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde des Landkreises Börde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Meldebescheinigung mit Staatsangehörigkeitsvermerk

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Negativbescheinigung ist gebührenpflichtig und beträgt 25,00 EUR.

Rechtsgrundlage

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