Fälschungssicherer EU-Führerschein im Kartenformat

Für Inhaber eines Kartenführerscheins mit dem Ausstellungsdatum zwischen 1999 bis 2001 ist der Umtausch bis 19. Januar 2026 vorgeschrieben

Eine Terminvereinbarung mit der Führerscheinbehörde mit Sitz in Oschersleben und Haldensleben ist erforderlich.

Für die Beantragung erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

  • ein aktuelles, biometrisches Passfoto

  • der aktuelle Führerschein

  • die Verwaltungsgebühr beträgt 25,50 Euro

  • gegen eine Gebühr von 6,30 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt

Was ändert sich?

Anders als bisher verlieren die neuen Führerscheindokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann, wie zum Beispiel auch beim Personalausweis oder Reisepass (in diesem Fall ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt erforderlich), erneuert werden. Für alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt diese Gültigkeitsbefristung bereits.

Durch die Befristung sollen Fälschungen erschwert werden. Hintergrund, das Personenfoto und die Personendaten werden regelmäßig aktualisiert. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Wie läuft der weitere Umtausch innerhalb welcher Fristen ab?

Dafür gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher.

Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999

Bei diesen Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgebend.

1999 bis 2001Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007Umtausch bis 19.01.2028
2008Umtausch bis 19.01.2029
2009Umtausch bis 19.01.2030
2010Umtausch bis 19.01.2031
2011Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013Umtausch bis 19.01.2033

 

Für Papierführerscheine (rosa/grau) mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 gilt:

Hier ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend.

vor 1953Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958Umtausch bis 19.07.2022
1959 bis 1964Umtausch bis 19.01.2023
1965 bis 1970Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder späterUmtausch bis 19.01.2025

 

Hinweis:

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen. Diese Abschrift ist zum Umtauschtermin vorzulegen.