Fälschungssicherer EU-Führerschein im Kartenformat

Für Inhaber eines Papierführerscheins der Geburtenjahrgänge 1971 oder später ist der Umtausch bis 19. Januar 2025 vorgeschrieben

Eine Terminvereinbarung mit der Führerscheinbehörde mit Sitz in Oschersleben und Haldensleben ist erforderlich.

Für die Beantragung erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein aktuelles, biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 Euro
  • gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt

Was ändert sich?

Anders als bisher verlieren die neuen Führerscheindokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann, wie zum Beispiel auch beim Personalausweis oder Reisepass (in diesem Fall ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt erforderlich), erneuert werden. Für alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt diese Gültigkeitsbefristung bereits.

Durch die Befristung sollen Fälschungen erschwert werden. Hintergrund, das Personenfoto und die Personendaten werden regelmäßig aktualisiert. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Wie läuft der weitere Umtausch innerhalb welcher Fristen ab?

Dafür gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher.

Für Papierführerscheine (rosa/grau) mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 gilt:

Hier ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend.

vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025


Hinweis:

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen. Diese Abschrift ist zum Umtauschtermin vorzulegen.
 

Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999

Bei diesen Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgebend.

1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
2008 Umtausch bis 19.01.2029
2009 Umtausch bis 19.01.2030
2010 Umtausch bis 19.01.2031
2011 Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033