Unterbringung / Vertragsmanagement

Leistungsbeschreibung

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Grundgesetz Art. 16a). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen möchte, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Während der Verfahrenszeit werden die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) anspruchsberechtigten Personen innerhalb der vom Landkreis Börde vorgehaltenen Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen untergebracht, betreut sowie melderechtlich erfasst.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen und Hilfe erhalten Sie bei den vor Ort für die Unterbringung zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn Sie im Bereich des Landkreises Börde wohnen ist der Landkreis Börde zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Amt für Migration.

Rechtsgrundlage

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