BAföG / AFBG
Schüler-BAföG
Schüler, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können (unzureichendes Einkommen oder Vermögen), erhalten ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Studenten-BAföG
Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Studenten bei nachgewiesenem Bedarf (unzureichendes eigenes oder Elterneinkommen, kein Vermögen ), erhalten ab Beginn der Ausbildung, frühestens zum Zeitpunkt der Antragstellung, Förderung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines zinslosen Darlehens (50 %).
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern, den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung sowie zum Verfahrensstand des 23. BAföG-Änderungsgesetzes.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Auf der BAföG/AFBG-Online-Seite des Landes Sachsen-Anhalt können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder - dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG - AFBG) beantragt werden.
Link zur BAföG-Online-Seite: Bürgerservice Sachsen-Anhalt - BAföG für ein Studium beantragen
Link zur AFBG-Online-Seite: Bürgerservice Sachsen-Anhalt - Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
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