Landkreis Börde - Amt für Bildung - Schulentwicklungsplanung

Landkreis Börde - Amt für Bildung - Schulentwicklungsplanung

Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung ihrer Kreiseltern- und Kreisschülerräte, der Sozialpartner, der Wirtschaftsverbände und der zuständigen Arbeitsämter auf, mit dem Ziel zu gewährleisten, ein differenziertes, auswahlfähiges Angebot regional erreichbar vorzuhalten und flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. In den Plänen werden der mittelfristige und langfristige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Die Schulentwicklungspläne werden durch Kreistags- oder Stadtratsbeschluss festgestellt. Die Schulentwicklungspläne bedürfen der Genehmigung durch die Schulbehörde. Die Schulentwicklungspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

Die Schulentwicklungsplanung erarbeitet die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebots im Land. Sie ist ein wesentliches Instrument, um die Lehrkräfte sowie das Personal der Schulträger und die sächlichen und finanziellen Mittel des Landes und der Schulträger für den Erhalt und die Ausstattung von Schulen, für die ein öffentliches Interesse besteht, ressourcenschonend einzusetzen, um die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages dauerhaft zu sichern.

Allgemeinbildende Schulen

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. § 6 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und dem Kreistagsbeschluss (Nr. 0322/40/2021) vom 01.12.2021 ist der Schulentwicklungsplan dem Landesschulamt fristgemäß zum 31.01.2022 vorgelegt worden.
Der Schulentwicklungsplan wurde mit Schreiben der Schulbehörde vom 05.09.2022 mit Einschränkungen bestätigt. Der durch den Kreistag festgestellte Schulentwicklungsplan für den Zeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 wurde gemäß § 22 SchulG i. V. m. § 6 SEPL-VO 2022 bereits zum 31.12.2022 fortgeschrieben. Dieser ist mit Schreiben des Landesschulamtes vom 03.07.2023 nunmehr bestätigt worden.

 

Schulentwicklungsplan:

 

Fortschreibungen des Schulentwicklungsplanes:

 

Berufsbildende Schulen

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. § 6 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und dem Kreistagsbeschluss (Nr. 0603/40/2023) vom 06.12.2023 ist der Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für den Zeitraum der Schuljahre 2024/2025 bis 2028/2029 ist dem Landesschulamt fristgemäß zum 31.01.2023 vorgelegt worden.

 

Schulentwicklungsplan:

 

 

 

 

1. Fachaustausch der Landkreise Sachsen-Anhalts am 05.06.2024

Die Kreisverwaltung des Landkreises Börde hatte am 05.06.2024 ins Landratsamt in Haldensleben zum 1. Fachaustausch der Fachplaner für die Schulentwicklung der elf Landkreise Sachsen-Anhalts eingeladen. Alle sind dieser Einladung gern gefolgt und bestätigen damit die Bedeutung des Themas für die Verwaltung. Lediglich der Burgenlandkreis und der Landkreis Wittenberg mussten absagen, da sie bereits terminlich gebunden waren. Vertreten waren die Fachplaner für Schulentwicklungsplanung aus den Landkreisen:

Frau Held - Altmarkkreis Salzwedel

Frau Pfalzgraf - Anhalt-Bitterfeld

Frau Döring – Landkreis Börde

Frau Herfurth - Landkreis Harz

Frau Giese – Landkreis Jerichower Land

Herr Bundsnuss – Mansfeld-Südharz

Herr Bareither – Saalekreis

Frau Meyer/ Herr Jacob – Salzlandkreis

Frau Dr. Bergmann - Landkreis Stendal

Nach der Begrüßung der Gäste durch Frau Corinna Döring, Schulentwicklungsplanerin des Landkreises Börde, hatten alle Schulentwicklungsplaner die Möglichkeit, sich vorzustellen und über ihre Arbeitsschwerpunkte zu berichten. Dem schloss sich eine Diskussion zu den folgenden Themen an.

  • Aufstellen der Schulentwicklungsplanung und das Arbeiten mit dem Bildungsmanagementsystem des Landes Sachsen-Anhalt

  • Berechnung der Schülerzahlentwicklung

  • Ermittlung räumlicher Kapazitäten

  • Ermittlung der Übergänge

  • Verbindlichkeit der Schullaufbahnerklärungen

  • Fusion über weite Distanzen

  • Kooperation zwischen den Schulen

Im Ergebnis dieses gemeinsamen Fachaustausches ist festzuhalten, dass sich alle Beteiligten für die Fortführung des Fachaustausches auf der Ebene der Schulentwicklungsplaner und der verantwortlichen Mitarbeiter tangierender Themen wie Gastbeschulung, Finanzen und Fördermittel sowie der Führungskräfte ausgesprochen haben. Ziel ist u.a. auch, den Landkreistag des Landes Sachsen-Anhalt für den gemeinsamen Austausch zu gewinnen. Weiterhin wird eine Ausweitung des Austausches auch auf die kreisfreien Städte angestrebt. Somit konnten die Arbeitsschwerpunkte manifestiert werden und alle Akteure bedankten sich für den Anstoß durch den Landkreis Börde.

Die Fachaustausche der Schulentwicklungsplaner der Landkreise Sachsen-Anhalts finden künftig abwechselnd in den Landkreisen statt. Der nächste Fachaustausch wird im Herbst 2024 im Saalekreis sein.

Ein großer Dank gilt den verantwortlichen Akteuren der Kreisverwaltung, Frau Döring als Ausrichterin der Veranstaltung und Schulentwicklungsplanerin, Frau Pennekamp (Projektmitarbeiterin Bildungskommune) und Frau Sulfrian (studentische Praktikantin der Fachhochschule Harz).