Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen. Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.
An wen muss ich mich wenden?
Einbürgerungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn Sie im Bereich des Landkreises Börde wohnen ist der Landkreis Börde zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde des Landkreises Börde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals. Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen. Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich. Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr. Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
- Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen: Verwaltungsgebühr: 51,00 EUR
- Gebühr für eine Einbürgerung: Verwaltungsgebühr: 255,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen. Hinweis: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde ein Beratungsgespräch führen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.
Ihre Einbürgerungsbehörde wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen versuchen, Ihren Einbürgerungsantrag zügig zu bearbeiten. Unter Umständen kann bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen, da oftmals das Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zeitaufwändig ist. Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
Wenn für Ihre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie die notwendigen Schritte für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unternehmen. Die Einbürgerungszusicherung gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen in einer Einbürgerungsfeier persönlich übergeben. Im Verlauf der Einbürgerungsfeier werden Sie mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind dann deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger. Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde gehen Sie zu Ihrer Meldebehörde und beantragen dort Ihren deutschen Personalausweis. Diesen müssen Sie als Deutsche oder Deutscher besitzen, aber nicht ständig mit sich führen. Einen Reisepass brauchen Sie, wenn Sie eine Auslandsreise vorhaben, für die der Personalausweis nicht ausreicht. Hier berät Sie Ihre Meldebehörde.