Grundleistungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes (notwendiger Bedarf), Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des persönlichen Bedarfs (notwendiger persönlicher Bedarf) sowie Bedarfe für die Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
An wen muss ich mich wenden?
Weitere Informationen erhalten Sie bei den vor Ort für Asylbewerberleitungen zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn Sie im Bereich des Landkreises wohnen ist der Landkreis Börde zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Amt für Migration.
Rechtsgrundlage