Sonstige Leistungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben einen Anspruch auf sonstige Leistungen. Hierzu zählen Leistungen die zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten, zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich und zur Gewährleistung von medizinischen und sonstigen Hilfen bei besonderen Bedürfnissen von Personen zum vorübergehenden Schutz notwendig sind.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den vor Ort für Asylbewerberleitungen zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn Sie im Bereich des Landkreises wohnen ist der Landkreis Börde zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Amt für Migration.  

Rechtsgrundlage

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