Kreispolitik
Die Handelnden der Kreispolitik sind die demokratisch gewählten, ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Kreistages und der Landrat.
Der Landkreis ist nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt(KVG LSA) in seinem Gebiet der Träger der öffentlichen Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- oder Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden übersteigt. Er unterstützt die ihm angehörenden Gemeinden und Verbandgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für einen angemessenen Ausgleich der gemeindlichen Lasten.