Fiktionsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Ablaufende Aufenthaltstitel können mit einer rechtzeitigen Beantragung verlängert werden. Die Fiktionsbescheinigung stellt für den Zeitraum nach der Antragstellung oder der Verlängerung eines Aufenthaltstitels bis zur abschließenden Bearbeitung den Nachweis des legalen Aufenthalts dar. Die alte Aufenthaltserlaubnis gilt bei einem Antrag auf Verlängerung mit allen bisherigen Rechten weiter fort.
An wen muss ich mich wenden?
Weitere Informationen erhalten Sie bei den vor Ort für Asylbewerberleitungen zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage