Kreiswappen, Kreisflagge und Symbol


Kreiswappen

Wappenbeschreibung

Die Blasionierung des Wappens lautet: In rot ein reitender silberner Krieger, die gesenkte Knebellanze in der Rechten und mit dem Rundschild am linken Arm den oberen Teil des gegürteten Schwertes verdeckend, der gezäumte silberne Hengst schreitend auf einer zum Mäander gewundenen silbernen Schlange, deren Kopf sich am linken Schildrand abwärts in den Schildfuß senkt (Hornhausener Reiter). Die Landkreisfarben sind – abgeleitet von der Tinktur des Wappenmotivs mit der Schildfarbe – Silber (Weiß)/Rot. Die Flagge ist rot-weiß-rot (1:4:1) gestreift (Längsform: Streifen senkrecht verlaufend; Querform: Streifen waagerecht verlaufend) und mittig mit dem Landkreiswappen belegt.

Das Hauptmotiv des Kreiswappens

Das Territorium des heutigen Landkreises Börde gehörte im frühen Mittelalter zum Gau Ostfalen. Aus dieser Zeit stammt ein archäologischer Fund der Neuzeit, der europaweit von herausragender Bedeutung ist - der sogenannte Reiterstein von Hornhausen. Im Jahre 1874 stießen die Brüder Dietrich beim Tiefpflügen ihres Ackers bei Hornhausen, rund 5 km nordwestlich von Oschersleben gelegen, auf einen Widerstand, der sich beim Herausnehmen als der Bildstein im Format 66 x 78 cm mit dem zuvor beschriebenen reitenden Krieger erwies. Anhand der dargestellten Motive lässt sich für die Entstehung des Reitersteins die Mitte des 7. bis Anfang 8. Jahrhunderts zuordnen.

Beschluss des Kreistages/Wappengenehmigung

Der Kreistag des Landkreises Börde hat den Wappenbeschluss auf seiner konstituierenden Sitzung am 12.07.2007 in Oschersleben (Bode) gefasst. Die Wappengenehmigung wurde durch den Innenminister des Landes Sachsen - Anhalt in Form einer Urkunde am 08.08.2007 erteilt.

Dieses Wappen darf nur durch den Landkreis Börde verwendet und geführt werden. Eine Verwendung von Dritten ist verboten.

Der Landkreis Börde hat seit Mitte April 2021 eine Wappennutzungssatzung. Die Satzung regelt die Einzelheiten über die Führung und Verwendung des Wappens, des Logos sowie des Symbols des Landkreises Börde. Die Wappennutzungssatzung wurde durch den Kreistag des Landkreises Börde in der Sitzung vom 31. März 2021 beschlossen.

Wappennutzungssatzung des Landkreises Börde (hier klicken zum Öffnen der Satzung)

 

Kreisflagge

 Der Kreistag des Landkreises Börde hat auf seiner konstituierenden Sitzung am 12. Juli 2007 beschlossen, eine Landkreis-Flagge zu führen. Die Landkreisfarben, die sich auf der Kreisflagge widerspiegeln sind, abgeleitet von der Tinktur des Wappenmotivs mit der Schildfarbe, Silber (Weiß)/Rot. Per Verfügung vom 08.08.2007 hat das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt die Landkreis-Flagge genehmigt.

 

Symbol

Das Symbol des Landkreises wird gebildet aus der Bildmarke und dem Schriftzug „Landkreis Börde“. Die Bildmarke im Symbol stellt einen abstrahierten Lanschaftsausschnitt vor einer Sonnenscheibe dar. Die verschiedenfarbigen Einzelformen – gebildet aus Kreissphären ergänzt um Baumsymbolen – stehen dabei für die unterschiedlichen, jeweils prägenden Landschaftsformen der Börde: Ackerflächen mit Feldrainen, Wiesen, Auen, Wälder, Heide und Wasserläufe. Die Bildmarke sollte immer um den Text ergänzt sein, da sich erst dann ein unmittelbarer Bezug zum Landkreis Börde ergibt. In der Standardversion steht der Text rechts vom der Bildmarke in festgelegtem Bezug. Dieser Bezug ist nicht. variabel. Der Schriftzug ist schwarz.

Für Anwendungen, bei denen die Standardversion des Symbols aus formalen Gründen nicht verwendbar ist oder zu gestalterischen Einschränkungen führt, ist die Verwendung von insgesamt vier Alternativen vorgesehen.

Das Symbol des Landkreises kann antragsfrei genutzt werden, auch eine Anzeigepflicht entfällt. Das Symbol darf jederzeit verwendet werden, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. So zum Beispiel darf das Symbol nicht genutzt werden, wenn dies gegen die Menschenwürde verstößt oder wenn das Image des Landkreises geschädigt wird.