Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendförderung


Aufgaben:

Kita:

Prüfung erweiterter ganztägiger Platz in einer Tageseinrichtung (§ 3 Abs. 4 KiFöG-LSA)

Ein erweiterter ganztägiger Platz umfasst ein Förderungs- und Betreuungsangebot von neun bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder 45 bis zu 50 Wochenstunden. Bestehen im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit eines erweiterten ganztägigen Platzes, kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechende Nachweise verlangen.

Antrag auf auswärtige Betreuung in einer Tageseinrichtung (§ 3b KiFöG-LSA)

Die Leistungsberechtigten nach § 3 KiFöG-LSA haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort zu wählen.

Für einen anderen Ort ist ein Antragsverfahren über den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erforderlich.

Sicherung Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (§ 3 Abs. 1 KiFöG LSA)

Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Der richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.  Sollte nach eigenen Bemühungen der Sorgeberechtigten kein Platz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung stehen, können Sie sich zur Anspruchssicherung an das Jugendamt wenden.


Abschluss von Entgeltvereinbarungen mit Trägern von Tageseinrichtungen (§ 78b SGB VIII)


Fachaufsicht und –beratung für Kindertagesstätten

Für Kindertagesstätten besitzt das Jugendamt die planerische Gesamtverantwortung. Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen. Dabei ist sicherzustellen, dass ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Betreuungsplätzen im Landkreis vorgehalten wird.

Beratung im Rahmen der Staatlichen Aufsicht über die Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gemäß § 20 KiFöG LSA erfolgt durch die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Kinderförderungsgesetz von Sachsen – Anhalt

Die Aufgaben der Fachaufsicht und -beratung unterteilen sich so:

  • die Erteilung und Änderung der Betriebserlaubnis
  • die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte
  • die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen
  • die Beratung zu allen pädagogischen Inhalten und zur pädagogischen Konzeption
  • Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls
  • Beratung für Eltern und Elternkuratorium:
  • bei Problemen in der Kindertageseinrichtung
  • bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben
  • zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz


Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Strukturen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis und seinen Gemeinden werden hier geplant, gestaltet und gesteuert. Des Weiteren werden vielfältige Leistungen zur Prävention und Einhaltung des Kinderschutz erbracht.

Neben der finanziellen Förderung der Personal-, Mobilitäts- und Projektkosten werden auch inhaltliche Beratungen zur Durchführung von Projekten vorgenommen. Das Team unterstützt mit fachlich-inhaltlicher und administrativer-technischer Beratung und Begleitung der Maßnahmen der geförderten Fachkräfte.

Die Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe passiert gemäß §§ 11 - 14 i. V. m. 74 SGB VIII, außerdem ist hier die Schulsozialarbeit verortet. Diese wird in enger Zusammenarbeit mit der regionalen Netzwerkstelle der AWO im Landkreis Börde gestaltet.


Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Börde über das Bundesprogramm "Demokratie leben"

Die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde (PfD) ist ein Netzwerk und Angebot, das der Demokratie-, Beteiligungs- und Engagementförderung im Landkreis Börde dient. Die PfD stellt dazu Knowhow und Fördergelder bereit, vernetzt Akteure, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Einrichtungen.

Zum Beispiel zu folgenden Themen und Fragestellungen:

  • mehr demokratische Bürgerbeteiligung oder Kinder- und Jugendbeteiligung,
  • Belebung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementlandschaft,
  • Prävention und Verhinderung von Diskriminierung und Ausgrenzung bestimmter Menschen oder Menschengruppen,
  • Umgang mit Hetze, Gewalt und Bedrohungslagen
  • Entwicklung und Förderung von Demokratieverständnis und Demokratiekompetenzen

Der Jugendkreistag Landkreis Börde ist das offizielle Gremium des Landkreises zur Beteiligung von Jugendlichen an kommunalpolitischen Themenfindungs- und Entscheidungsprozessen. Dessen Mitglieder werden durch die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Börde begleitet und unterstützt.

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Kinder- und Jugendarbeit