Im Zuge der Umsetzung des zweiten Funktionalreformgesetzes wurden zum 1. Januar 2010 die forsthoheitlichen Aufgaben von den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Um die gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrzunehmen wurde die Untere Forstbehörde beim Landkreis Börde etabliert. Sie ist im Fachdienst Natur und Umwelt beim Sachgebiet Naturschutz und Forsten angegliedert. Die Untere Forstbehörde ist für folgende Aufgaben zuständig:
Genehmigungsverfahren nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG):
- Umwandlungen von Wald in eine andere Nutzungsart
- Erstaufforstungen bisher nicht mit Wald bestockter Flächen
- Genehmigungspflichtige Kahlhiebe
- Neubau und Ausbau von Waldwegen
- Forstliche Nebennutzungen wie Streu- und Grasnutzung oder Waldweide
- öffentliche Veranstaltungen im Wald
- Befahrung von Waldwegen
Forstaufsicht
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung des Waldes (z. B. Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht)
- Verhütung, Feststellung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen waldgesetzliche Vorschriften, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Beratung privater Waldbesitzer bei allg. Angelegenheiten zur Waldbewirtschaftung
- Anordnungen zum Schutz des Waldes
Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange, z. B. bei:
- Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren (z. B. Straßenbauvorhaben, Leitungstrassen, Bergrechtliche Verfahren)
- Baurechtlichen Verfahren (z.B. Bauleitplanungen wie Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, Baugenehmigungsverfahren)
- Immissionsschutz- und abfallrechtlichen Verfahren
Einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben werden z. B. im Forstvermehrungsgutgesetz und im Pflanzenschutzgesetz wahrgenommen.
- Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut, Ausstellung der Stammzertifikate
Feststellung der Waldeigenschaft von Flächen und Führung des Waldverzeichnisses
Tätigkeit im Forstausschuss