Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt

Zum Amt gehörende Sachgebiete

Sachgebiet Immissionsschutz
kommi. Sachgebietsleiterin: Frau Babette Reibiger

Sachgebiet Wasserwirtschaft
Sachgebietsleiterin: Frau Ivonne Rahn

Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Sachgebietsleiterin: Frau Ulrike Kausche

Sachgebiet Abfallüberwachung
Sachgebietsleiter: Herr Thomas Kretschmer

Sachgebiet Kreisplanung
Sachgebietsleiterin: Frau Annett Dippe

Aufgaben des Amtes für Planung und Umwelt

SG Immissionsschutz

  • Kleinfeuerungsanlagen
  • Chemikaliensicherheit
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Luftverunreinigungen, Geruchsbelästigungen, Nachbarschaftsbeschwerden
  • Lärm, Geräusche, Erschütterungen
  • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren

SG Wasserwirtschaft

  • Wasser
    • Oberflächenwasserentnahme
    • Grundwasserentnahme und Bohrungen
    • Errichtung von Erdwärmeanlagen
    • Trinkwasserschutzgebiet
    • Wasserbuch
  • Abwasser
    • Kommunalabwasser
    • Industrieabwasser
    • Niederschlagswasser
  • Wassergefährdende Stoffe
    • Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
    • Landwirtschaftliche Anlagen, Cross Compliance
  • Wasserbau
    • Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und in dessen Randstreifen
    • Gewässerausbau
    • Gewässerunterhaltung
    • Überschwemmungsgebiete
  • Kommunale Zweckverbände
    • Trink- und Abwasserverbände
    • Unterhaltungsverbände

SG Naturschutz und Forsten

  • Artenschutz
    • Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
    • Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
    • Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
    • Zoos/ Tiergehege
    • nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
  • Bergbau – Bodenabbau
    • Bergbau nach Bergrecht
    • Bodenabbau nach Naturschutzrecht
  • Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
    • Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
    • Ausnahmen und Befreiungen
  • Eingriffsregelung
    • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
    • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
    • Kompensationsverzeichnis
    • Ökokonto
  • Förderung
    • Agrarumweltmaßnahmen
    • Naturschutz-Fördermittel
  • Forst
    • Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
    • Genehmigung von Erstaufforstungen
    • Genehmigung von Waldumwandlungen
    • Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
    • Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
    • Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
    • Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
    • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
    • Beratung privater Waldbesitzer
    • Anordnungen zum Schutz des Waldes
    • Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
    • Tätigkeit im Forstausschuss
  • Landschaftspflege
  • Landschaftsplanung
    • Landschaftsprogramm
    • Landschaftsrahmenplan
    • Landschaftspläne
  • Schutzgebiete/ -objekte 
    • Biosphärenreservate
    • Naturpark
    • FFH-Gebiete
    • EU-Vogelschutzgebiete
    • Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
    • Naturschutzgebiete
    • Landschaftsschutzgebiete
    • Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
    • Flächennaturdenkmale
    • Flächenhafte Naturdenkmale
    • Naturdenkmale
    • Geschützte Parkanlagen
    • Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
    • Biotopverbund
    • Natura 2000, Cross Compliance
    • Naturschutzverzeichnis

SG Abfallüberwachung

  • Boden und Altlasten
    • Altlastenkataster
  • Landwirtschaft
    • Landwirtschaftliche Verwertung von Abfällen
    • Umsetzung der DüngeVO in Sachsen- Anhalt
    • Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
    • Cross Compliance
  • Abfall
    • Deponien
    • kompostierbare Abfälle
    • mineralische Abfälle
    • gefährliche Abfälle
    • illegale Abfallablagerungen (Wildmüll)
    • Altfahrzeuge
    • Altholz
    • Sammeln und Befördern von Abfälle

SG Kreisplanung

  • Aufgaben als untere Landesentwicklungsbehörde u.a. Beratung über Erfordernisse der Raumordnung

  • Stellungnahmen des Landkreises zur Bauleitplanung und sonstigen Satzungen der Kommunen

  • Abgabe bauplanungsrechtlicher Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren/BImSch-Verfahren

  • Erstellen von Stellungnahmen des Landkreises als Träger öffentlicher Belange (Bündelungsbehörde) bei raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen (z.B. Infrastrukturmaßnahmen und Planfeststellungsverfahren)

  • Planfeststellungsbehörde bei Kreisstraßen

  • Ermittlung von Planungsgrundlagen für landkreiseigene Konzepte zu Themen mit Raumbezug

  • Katasterangelegenheiten / Geodatenbereitstellung durch Führung eines geographischen Informationssystems (GIS)

  • Genehmigungsbehörde für Bauleitpläne der Kommunen (Änderung/Ergänzungen von Flächennutzungsplänen und vorzeitigen Bebauungsplänen gemäß Baugesetzbuch

Aufgaben des Landkreises Börde als Untere Forstbehörde

Im Zuge der Umsetzung des zweiten Funktionalreformgesetzes wurden zum 1. Januar 2010 die forsthoheitlichen Aufgaben von den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Um die gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrzunehmen wurde die Untere Forstbehörde beim Landkreis Börde etabliert. Sie ist im Fachdienst Natur und Umwelt beim Sachgebiet Naturschutz und Forsten angegliedert. Die Untere Forstbehörde ist für folgende Aufgaben zuständig:

Genehmigungsverfahren nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG):

  • Umwandlungen von Wald in eine andere Nutzungsart
  • Erstaufforstungen bisher nicht mit Wald bestockter Flächen
  • Genehmigungspflichtige Kahlhiebe
  • Neubau und Ausbau von Waldwegen
  • Forstliche Nebennutzungen wie Streu- und Grasnutzung oder Waldweide
  • öffentliche Veranstaltungen im Wald
  • Befahrung von Waldwegen

Forstaufsicht

  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung des Waldes (z. B. Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht)
  • Verhütung, Feststellung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen waldgesetzliche Vorschriften, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Beratung privater Waldbesitzer bei allg. Angelegenheiten zur Waldbewirtschaftung
  • Anordnungen zum Schutz des Waldes

Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange, z. B. bei:

  • Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren (z. B. Straßenbauvorhaben, Leitungstrassen, Bergrechtliche Verfahren)
  • Baurechtlichen Verfahren (z.B. Bauleitplanungen wie Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, Baugenehmigungsverfahren)
  • Immissionsschutz- und abfallrechtlichen Verfahren

Einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben werden z. B. im Forstvermehrungsgutgesetz und im Pflanzenschutzgesetz wahrgenommen.

  • Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut, Ausstellung der Stammzertifikate

Feststellung der Waldeigenschaft von Flächen und Führung des Waldverzeichnisses

Tätigkeit im Forstausschuss

Überwachungsberichte nach § 9 IZÜV

Dokumente und Downloads