Zehn Jahre Istanbul Konvention
Jede dritte Frau in der Europäischen Union ab einem Alter von 15 Jahren war bereits Opfer physischer oder sexueller Gewalt. Jede Zweite hat nach Angaben der Europäischen Kommission bereits sexuelle Belästigung erlebt
Vor 10 Jahren – genauer gesagt am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, besser bekannt als Istanbul-Konvention, weil die Sitzung in Istanbul stattfand. Ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen, der vier Dinge garantieren soll: besseren Schutz, Prävention, Bekämpfung und Verurteilung von Gewalt gegen Frauen und andere Menschen, die von patriarchaler Gewalt betroffen sind.
Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet:
- Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern
- Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten
- Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote
- Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer
Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention in Istanbul unterzeichnet. Aber nur 34 haben die Istanbul-Konvention auch ratifiziert.
Dokumente und Downloads
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24.11.2021Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt „Gewalt gegen Frauen in Deutschland“ haben sich im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Sie begleiten die Umsetzung der Istanbul-Konvention und treiben sie voran. 2 MB