Landkreis Börde - Amt für Finanzen - Sachgebiet Kasse und Vollstreckung
Der Bereich Kasse und Vollstreckung übernimmt die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs beim Landkreis Börde. Der Zahlungsverkehr erfolgt überwiegend unbar. Die Kreiskasse überwacht den rechtzeitigen Zahlungseingang von Forderungen und kümmert sich um die Beitreibung offen gebliebener Forderungen des Landkreises. Wenn fällige Zahlungen auch nach erfolgloser Mahnung nicht gezahlt wurden, werden die Forderungen durch die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde des Landkreises Börde im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Als Vollstreckungsbehörde des Landkreises Börde ist die Kreiskasse für die Vollstreckung der öffentlich rechtlichen Forderungen und privatrechtlichen Forderungen des Landkreises Börde zuständig.