Landkreis Börde - Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen - Sachgebiet Integrierte Leitstelle
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) haben die Landkreise zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten. Durch die Integrierte Leitstelle werden alle Einsätze des Rettungsdienstes veranlasst und gelenkt. Gleichzeitig werden auch Aufgaben für den abwehrenden Brandschutz und den Katastrophenschutz wahrgenommen. Darüber hinaus ist die Einsatzleitstelle ein bedeutender Knotenpunkt der Informationsgewinnung und -weitergabe an Bürger, Betriebe und Institutionen. Die Leitstelle ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) dazu verpflichtet, Notrufe aufzuzeichnen und zu archivieren.
Datenschutzhinweis:
Wenn Sie von einem Smartphone den Notruf wählen, werden Ihre genauen Standortdaten an die Leitstelle des Landkreises Börde übermittelt. Die Standortdaten werden ausschließlich dafür verwendet, die Einsatzstelle möglichst schnell und präzise zu verorten. Eine Weitergabe an andere Stellen erfolgt nicht.