Diese gesetzliche Anpassung erfordert von den Jagdscheininhabern eine frühzeitige Antragstellung. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, können zukünftig Jäger ihren Antrag auf Jagdscheinverlängerung bereits ab Januar stellen. Hierfür ist es ausreichend, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag auf Jagdscheinverlängerung postalisch oder persönlich bei uns eingereicht wird, damit wir die notwendige Zuverlässigkeitsprüfung einleiten können.
Den Antrag finden Sie auf unserer Website im Sachgebiet Ordnung und Sicherheit sowie unter folgendem Link https://www.landkreis-boerde.de/fileadmin/Dateiverwaltung_Downloads/Dezernat_4/Rechtsamt/ANTRAG_4.PDF
Die Prüfung der Zuverlässigkeit kann 8 – 10 Wochen dauern. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten die Antragsteller von uns eine schriftliche Bestätigung. Mit diesem Schreiben, einem gültigen Jagdhaftpflicht-Versicherungsnachweis und dem alten Jagdschein können die Jagdscheininhaber ihren Jagdschein dann verlängern.
Die Verlängerung kann entweder während unserer regulären Sprechzeiten, die dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr stattfinden, oder per Post erfolgen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die frühzeitige Antragstellung besonders in den ersten Monaten des Jahres empfohlen wird, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Kontakt für Rückfragen:
Landkreis Börde
Untere Jagdbehörde
Bornsche Str. 2
39340 Haldensleben
ordnung-sicherheit(at)landkreis-boerde.de
03904-72404224
Für die Antragstellung und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.