Landratswahl 2025: Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Wahl des Landrates

Die Wählerinnen und Wähler haben in der Wahl am 16. März 2025 Landrat Martin Stichnoth für eine zweite Amtsperiode bestätigt.

Auf Grundlage des § 42 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 69 Abs. 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) hat der Kreiswahlleiter Dr. Marcus Waselewski das endgültige Ergebnis der Wahl des Landrates des Landkreises Börde am 16. März 2025 bekanntgegeben:

Das Ergebnis der Wahl:

Zahl der Wahlberechtigten:     142.877
Zahl der Wähler:                        50.288             (35,20 %)
Wahlbeteiligung:                        35,2 %
Zahl der ungültigen Stimmen: 594         
Zahl der gültigen Stimmen:     49.694             (98,82 %)

Die Ergebnisse der Bewerber:

Von den gültigen Stimmen entfallen wie folgt auf die Bewerber:

Bierwirth, Erik:                        9.272 Stimmen (18,66 %)

Prof. Dr. Lüderitz, Volker:      9.389 Stimmen (18,89 %)

Stichnoth, Martin:                 31.033 Stimmen (62,45 %)

Im Ergebnis der Wahl am 16. März 2025 stellte der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 19. März 2025 fest, dass Herr Martin Stichnoth mit 31.033 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Landrat des Landkreises Börde gewählt ist.

Die Amtsgeschäfte des Landrates:

Der Landrat leitet die Kreisverwaltung. Er bereitet die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse vor und führt sie aus. Als Hauptverwaltungsbeamter ist der Landrat für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich. Er regelt in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung und er repräsentiert den Landkreis nach außen.

Einspruch

Gemäß § 50 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Einspruch ist zu richten an:

Landkreis Börde
Der Kreiswahlleiter 
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025 17:08 Uhr