Landkreis

Informationsveranstaltung zur Fortschreibung der Schulpläne der kreisangehörigen Einheits- und Verbandsgemeinden

Der Landkreis Börde ist mit den Schulträgern der Grundschulen im Dialog – so jüngst erfolgt in Haldensleben, im Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde. Eingeladen hatte das Amt für Bildung.

Inhalt der Veranstaltung war die Fortschreibung der Schulpläne der kreisangehörigen Einheits- und Verbandsgemeinden. Diese sind Bestandteil des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Börde. Grundlage dafür bildet die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022. 
Dabei liegt die größte Herausforderung in den zum Teil schwankenden Schülerzahlen, was konkrete und belastbare Planungen erschwert. Die Informationsveranstaltung sollte dazu beitragen, zum Thema mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen und die Rechtssicherheit der Planung zu gewährleisten. 
Landrat Martin Stichnoth und Dezernentin Frau Friederike Hecht richteten das Wort zur Begrüßung an die anwesenden Planungsträger der Gemeinden im Landkreis Börde wie auch die geladenen Referenten des Ministeriums für Bildung und des Landesschulamtes.
„Die Informationsveranstaltung soll praxisnah auf die Herausforderungen bei der Umsetzung der Schulentwicklungsplanungsverordnung 2022 vorbereiten.“ so Frau Corinna Döring, beim Landkreis Börde zuständig für die Schulentwicklungsplanung. Sie verantwortet als Stabsstelle im Amt für Bildung dieses Thema. „Wir wollen die kreisangehörigen Gemeinden als Träger der Grundschulen sowie einer Gemeinschaftsschule so frühzeitig wie möglich mitnehmen und über die Rechtslage informieren. Denn sie stellen die Schulpläne für ihr Gebiet auf.“
Zur Gewährleistung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Schulangebots in öffentlicher Trägerschaft sind die Schulpläne und der Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde immer dann unverzüglich fortzuschreiben, sofern hinreichende Gründe eine Änderung der vorliegenden Planung erfordern, spätestens jedoch alle fünf Jahre. Liegen hinreichende Gründe für die Fortschreibung der Schulpläne vor, sind diese durch die Räte der Gemeinden verordnungskonform zu beschließen. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes liegt laut Schulgesetz Sachsen-Anhalt in der Verantwortung des Landkreises und wird durch den Kreistag verordnungskonform beschlossen.

Letzte Aktualisierung: 16.08.2024 08:23 Uhr