Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist für Personen ab vollendetem 13. Lebensjahr nach Teilnahme an einem Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, zur Vorbereitung auf die Prüfung möglich. Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können ab dem 19. August 2024 nach telefonischer Antragsreservierung nur persönlich bzw. durch den Erziehungsberechtigten bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Börde, Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben, aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl gestellt werden.
Die Teilnehmerzahl ist unter Berücksichtigung der Platzkapazität des Prüfungsortes auf 60 Teilnehmer begrenzt.
Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 20. September 2024 persönlich bei der unteren Fischereibehörde zu stellen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Mit der Abgabe des Antrages ist auch die Einzahlung der Prüfungsgebühr vorzunehmen. Die Prüfungsgebühr beträgt für Erwachsene 60,00 EUR und für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 30,00 EUR.
Vor der Fischerprüfung ist ein Vorbereitungslehrgang zwingend vorgeschrieben, welcher zu den bisherigen „Präsenzkursen“ auch online in „Online-Präsenzkursen“ und „Selbstlernkursen“ jeweils mit anschließendem Praxistag möglich ist. Die Teilnahme am jeweiligen Lehrgangsangebot ist der Fischereibehörde nachzuweisen. Zugelassene Lehrgangsangebote finden Sie unter www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind folgende Hauptfächer: Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde.
Auskünfte zur Fischerprüfung erhalten Sie beim Landkreis Börde, Rechtsamt, untere Fischereibehörde, telefonisch unter 03904 7240-4230.