Wasser ermöglicht das Leben auf der Erde. Auch im Landkreis Börde gilt das Gebot, mit der Ressource, egal in welcher Form, verantwortungsbewusst und vor allem nachhaltig und sparsam umzugehen.
Demnach ist es im Augenblick nicht erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden widerrufen. Rechtsgrundlage ist eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Börde.
Zudem ist es jeweils in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr untersagt, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher als auch privater Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen. Grund hierfür ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung während der sonnigen Stunden verdunstet. Daraus resultiert eine ineffiziente Wasserverwendung und folglich werden das Grundwasser und die Oberflächengewässer übermäßig belastet.