Foto Uwe Baumgart / es gilt, mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen. Das Foto zeigt Wassertropfen in der Luft.
Landkreis

Es ist untersagt, jeweils in der von 12:00 bis 18:00 Uhr Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Grundwasserspielgel gilt im Landkreis Börde vorerst bis zum 30. September 2022 ein Wasserentnahmeverbot.

Wasser ermöglicht das Leben auf der Erde. Auch im Landkreis Börde gilt das Gebot, mit der Ressource, egal in welcher Form, verantwortungsbewusst und vor allem nachhaltig und sparsam umzugehen. 

Demnach ist es im Augenblick nicht erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden widerrufen. Rechtsgrundlage ist eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Börde.

Zudem ist es jeweils in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr untersagt, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher als auch privater Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen. Grund hierfür ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung während der sonnigen Stunden verdunstet. Daraus resultiert eine ineffiziente Wasserverwendung und folglich werden das Grundwasser und die Oberflächengewässer übermäßig belastet.

Zur Allgemeinverfügung zur Beschränkung / Verbot von Wasserentnahmen im Landkreis Börde vom 12. Juli 2022 / bitte hier klicken

Last update: 26.07.2022 16:10 Uhr