Foto Uwe Baumgart / für den Umtausch alter Führerscheine in den fälschungssicheren EU-Karten-Führerschein hat der Gesetzgeber Fristen bestimmt. Jetzt gibt es freie Termin. Also, worauf warten. Termin buchen und den Führerscheintausch beantragen.
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Worauf warten? Jetzt „Führerscheinumtausch“ beantragen - es gibt freie Termine!

Bis 19. Januar 2024 müssen alte (rosa) „Papierführerscheine“ durch Inhaber der Geburtenjahrgänge 1965/70 in den fälschungssicheren EU-Karten-Führerschein getauscht werden.


Zum Zwecke der Antragstellung ist dafür ein einmaliger Besuch der Fahrerlaubnisbehörde in Oschersleben (Triftstraße 9-10) oder Haldensleben (Bornsche Straße 2) erforderlich. Gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt. Ansonsten muss er abgeholt werden. 

Die Umtauschfristen für Inhaber eines alten (rosa) Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Für Personen, die bereits im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die gesetzlich vorgeschriebenen Umtauschfristen relevant.

„Erfahrungsgemäß vor Ablauf einer Frist ist der Andrang auf die Termine enorm“, weiß Kreissprecher Uwe Baumgart. „Im Augenblick gibt es eine Reihe freier Termine. Und, der 19. Januar 2024 kommt bestimmt, wie das im Leben so ist, meistens schneller als man denkt. Und dann wird es zum Fristende auch wieder eng, einen passenden Termin zu finden“.

Den Terminbuchungsservice und alle gesetzlichen Umtauschfristen findet man hinter  dem „rot“ hinterlegten Link „Online-Termin Führerschein“ sichtbar auf der Startseite des Webportals www.landkreis-boerde.de.

Direkt zum Online-Termin-Buchungsservice der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Börde mit Sitz in Haldensleben und Oschersleben / bitte hier klicken


Alle Fristen für den Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein, Ausstellungsdatum bis 31.12.1998, in EU-Kartenformat) in der Übersicht:

Geburtsjahr vor 1953 / Umtausch bis 19.01.2033
Geburtsjahr 1965 bis 1970 / Umtausch bis 19.01.2024
Geburtsjahr 1971 oder später / Umtausch bis 19.01.2025

Fristen für den Pflichtumtausch für Inhaber von Karten-Führerscheinen nach dem Ausstellungsjahr (Ausstellungsdatum ab 01.01.1999):

Ausstellung 1999 bis 2001 / Umtausch bis 19.01.2026
Ausstellung 2002 bis 2004 / Umtausch bis 19.01.2027
Ausstellung 2005 bis 2007 / Umtausch bis 19.01.2028
Ausstellung 2008 / Umtausch bis 19.01.2029
Ausstellung 2009 / Umtausch bis 19.01.2030
Ausstellung 2010 / Umtausch bis 19.01.2031
Ausstellung 2011 / Umtausch bis 19.01.2032
Ausstellung 2012 bis 18.01.2013 / Umtausch bis 19.01.2033

Letzte Aktualisierung: 04.04.2023 10:46 Uhr