Landkreis

Waldbrandgefahrenstufe 4

Ab dem 15. August 2024 gilt für den Bereich nördlich der A2 die Waldbrandgefahrenstufe 4, für den Bereich südlich der A2 gilt die Waldbrandgefahrenstufe 3.

Die anhaltende Hitze trocknet trotz Niederschlägen die Flächen und Wälder im Landkreis Börde zunehmend aus, die Gefahr von Bränden steigt. Durch umsichtiges Verhalten können viele Brände verhindert werden, werden sie doch häufig durch Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit verursacht. Leichtfertig weggeworfene Zigaretten, vergessene Glasflaschen, die wie ein Brennglas wirken, oder ein nicht sachgemäß gelöschtes Grillfeuer können schnell verheerende Auswirkungen haben. Auch sehr heiße Katalysatoren von Autos können auf trockenem Waldboden und trockenen Wiesen Brände verursachen. Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, sich an bestimmte Verhaltensregeln beim Betreten von Wäldern und Wiesen zu halten, um das Waldbrandrisiko zu minimieren.

Grundsätzliche Verhaltensregeln in Feld und Wald:  

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt  ist es verboten:

1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Einstufung des Landkreis Börde in Waldbrandgefahrenklassen:

Der Landkreis Börde teilt sich in einen nördlich der Bundesautobahn 2 gelegenen Bereich mit der Waldbrandgefahrenklasse A (allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden) und südlichen Teil in der Gefahrenklasse C (allgemein geringe Waldbrandgefährdung), was sich ebenfalls in den Waldbrandgefahrenstufen widerspiegelt. Die aktuelle Gefährdungslage für Waldbrände im Landkreis zeigen die Waldbrandgefahrenstufen an.

Die Waldbrandgefahrenstufen werden durch den Deutschen Wetterdienst in Form des Waldbrandgefahrenindex  (WBI) berechnet. Bei der Berechnung werden Feuerintensität, Verbrennungswärme, Masse des brennbaren Biomaterials und Laufgeschwindigkeit des Bodenfeuers berücksichtigt.

Einteilung der Waldbrandgefahrenstufen:

1 sehr geringe Gefahr
2 geringe Gefahr
3 mittlere Gefahr
4 hohe Gefahr
5 sehr hohe Gefahr

Letzte Aktualisierung: 16.08.2024 10:12 Uhr