Vor allem in den stark waldbrandgefährdeten Kiefernforsten nördlich der A 2 herrschen seit Mai fast durchgängig die Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5, also hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wissen sollte man. Unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe ist es verboten, in der freien Landschaft (Flächen des Waldes und des Feldes) einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. Bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 ist es untersagt, außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen. Ferner ist auch verboten, in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden. Zusätzlich ist bei Waldbrandgefahrenstufe 5 das Verlassen der Wege im Wald verboten.
Oftmals ist menschliches Handeln die Ursache für die Entstehung eines Feld- bzw. Waldbrandes. Selbst das kurzzeitige Abstellen von Fahrzeugen über vertrockneter Bodenvegetation im Wald und in Waldrandnähe begünstigt die Brandgefahren. Das Foto zeigt ein widerrechtlich im Wald abgestelltes Fahrzeug mit der Auspuffanlage direkt über extrem trockenem Grasbewuchs.
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