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Newcastle-Krankheit (atypische Geflügelpest) und Afrikanische Schweinepest / Schutzmaßnahmen vor der Newcastle-Krankheit und der Afrikanischen Schweinepest

Seit Anfang Juli diesen Jahres ist in Belgien und Teilen Luxemburgs und der Niederlande die atypische Geflügelpest (Newcastle Disease (ND)) aufgetreten. Wildschweine hierzulande sind bundesweit weiterhin von der Afrikanischen Schweinepest bedroht. Die Veterinärbehörde des Landkreises Börde informiert über Schutzmaßnahmen zur Vorbeuge gegen diese Tierseuchen.

Informationen über die Atypische Geflügelpest (Newcastle-Krankheit (ND)

Die hochansteckende atypische Geflügelpest (Newcastle-Krankheit (ND)) erinnert im Krankheitsbild an die Geflügelpest („Vogelgrippe“). Daher wird die Newcastle-Krankheit auch als atypische Geflügelpest bezeichnet.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Börde weist alle Halter von Geflügel auf die geltenden Bestimmungen zum Schutz vor der atypischen Geflügelpest hin.

  • Für alle in Hobby-, Kleinst- und Großbeständen gehaltenen Hühner und Truthühner besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit.
  • Die Tiere sind regelmäßig impfen zu lassen.
  • Hühner- und Truthühner dürfen nur ein- und ausgestallt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet werden, die einen bestehenden Impfschutz des Bestandes bestätigen.

Die Schutzimpfung für Hühner und Truthühner ist verpflichtend. Tierhalterinnen und Tierhalter haben diese Impfung mit dem Hoftierarzt abzustimmen. Nachweise über die erfolgte Impfung sind vorzuhalten.

Erkrankungsanzeichen der atypischen Geflügelpest äußern sich durch    Legeleistungsabfall, Depressionen, Ödeme an Kopf und Kehllappen, Durchfall, Störung der äußeren Atmung, Funktionsstörung des Nervensystems sowie Todesfälle.

Durch Tierkontakte im Stall oder auf dem Transportweg kann sich der Virus schnell ausbreiten.

Die ND ist anzeige- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdacht ist sofort die Veterinärbehörde des Landkreises zu benachrichtigen. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten.

 

Informationen über die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Ein Ausbruch der Afrikanische Schweinepest (ASP) wird schwerwiegende sozioökonomische Auswirkungen für die Wirtschaft und das allgemeine Leben mit sich bringen. Diese bekämpfungspflichtige Viruserkrankung verläuft  tödlich. Es gibt weder Impfstoffe noch Heilmittel dagegen. Die Bedrohung für Deutschland ist sehr hoch.

Das Melden toter Wildschweine ist der effektivste Weg zur frühzeitigen Erkennung der Afrikanischen Schweinepest. Die Verbringung infizierter Tiere, kontaminierter Schweineerzeugnisse und die illegale Entsorgung von Tierkörpern und Speiseabfällen sind die wichtigsten Ausbreitungswege der Seuche.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung empfiehlt für weitere Informationen zu den Erkrankungen die Seiten des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) www.fli.de und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) www.efsa.europa.eu/de.

Letzte Aktualisierung: 31.08.2018 08:11 Uhr