Die Ausübung des verfassungsmäßig verbrieften Wahlrechtes ist eine tragende Säule gelebter Demokratie. Kreiswahlleiterin Iris Herzig: „Nur wer zur Wahl geht, der bestimmt auch mit, wer in den kommenden sieben Jahren die Verantwortung als erster Repräsentant des Landkreises Börde übernimmt.“
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Börde wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Der Wahlmodus: erhält keiner der Bewerber bei der Hauptwahl am 18. März 2018 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, fällt die Entscheidung in einer Stichwahl am 8. April 2018. Dann kann der Wähler sein Votum für einen der beiden Kandidaten abgeben, die bei der Hauptwahl die meisten Stimmen erhalten haben.
„Es entspricht guter demokratischer Tradition“, sagt Herzig, „am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen.“ Zudem gibt es auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. „Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und durch eine hohe Wahlbeteiligung die Verbundenheit mit dem Landkreis Börde zu dokumentieren.“
Für die Stichwahl am 8. April 2018 werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen versandt
Wahlberechtigte, die ihre Benachrichtigung für die Landratswahl am 18. März 2018 bei der Stimmabgabe im Wahllokal abgegeben haben, können mit ihrem Personalausweis an der Stichwahl teilnehmen.
Wahlberechtigte, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt werden oder diejenigen die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, sollten einen formlosen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gegebenenfalls mit Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeinde stellen.
Dieser Antrag kann schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Wer diesen Antrag für einen anderen stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Anträge auf Briefwahlunterlagen können ab sofort bei den Gemeinden gestellt werden.
Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, 6. April 2018, 18:00 Uhr. Sollte jemand plötzlich erkranken und nicht in der Lage sein, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, so kann er eine Person seines Vertrauens schriftlich bis Sonntag, 8. April 2018, 15:00 Uhr beauftragen, die Briefwahlunterlagen für sich bei der Gemeindebehörde abzuholen.
Um den rechtzeitigen Eingang sicher zu stellen, sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 5. April 2018 verschickt werden. Die Wahlbriefbeförderung ist entgeltfrei.
Der Wahlbrief kann auch direkt bei der Kreiswahlleiterin des Landkreises Börde, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben abgegeben oder in den Hausbriefkasten (rechts neben dem Haupteingang) eingeworfen werden.
Martin Stichnoth (CDU) und Vinny Zielske (SPD) gehen am 8. April 2018 in die Stichwahl
Die beiden Bewerber mit den besten Stimmenanteilen aus dem ersten Wahlgang sind Martin Stichnoth (20.298 gültige Stimmen / 48,8 Prozent) und Vinny Zielske (6.363 Stimmen / 15,3 Prozent). In der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, auf den die meisten gültigen Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein vom Wahlleiter zu ziehendes Los darüber, wer gewählt ist.
Die Kandidaten in der Reihenfolge und mit den Angaben wie auf dem Stimmzettel:
Stichnoth, Martin (Geburtsjahr 1977)
Verwaltungsfachwirt
Wolmirstedt
CDU
Zielske, Vinny (Geburtsjahr 1960)
Dipl.-Ingenieurin
Oschersleben (Bode)
SPD
Die Wahl ist erforderlich, da die Wahlperiode des derzeitigen Stelleninhabers am 6. September 2018 endet. Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt er dazu bei, die Aufgaben des Landkreises Börde mit dem Ziel der Förderung des Wohls der Einwohner zu erfüllen. Der Landrat vertritt und repräsentiert den Landkreis Börde. Für die Dauer von sieben Jahren ist der Stelleninhaber Beamter auf Zeit. Die nächste Wahlperiode des Landrates des Landkreises Börde beginnt am 7. September 2018.
Kontakt Kreiswahlbüro:
Landkreis Börde
Büro Kreistag/Wahlen
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
Postfach 10 01 53 / 39331 Haldensleben
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