Kandidaten für die Stichwahl am 8. April 2018
Die beiden Bewerber mit den besten Stimmenanteilen aus dem ersten Wahlgang sind Martin Stichnoth (20.298 gültige Stimmen / 48,8 Prozent) und Vinny Zielske (6.363 Stimmen / 15,3 Prozent). In der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, auf den die meisten gültigen Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein vom Wahlleiter zu ziehendes Los darüber, wer gewählt ist.
Das endgültige Ergebnis der Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Börde vom 18. März 2018 / festgestellt durch den Kreiswahlausschuss:
Wahlberechtigte insgesamt | 147.499 |
Wähler/innen insgesamt | 41.967 |
Ungültige Stimmen | 388 |
Gültige Stimmen | 41.579 |
Wahlbeteiligung | 28,5 Prozent |
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| Stimmen |
Stichnoth, Martin (CDU) | 20.298 |
Zielske, Vinny (SPD) | 6.363 |
Hildebrandt, Doreen (DIE LINKE) | 4.936 |
Schroeder, Steffen (AfD) | 4.461 |
Reinke, Anja (Einzelbewerberin) | 3.301 |
Fritzenkötter, Jürgen (FDP) | 2.220 |
Im Ergebnis der Wahl stellte der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 21. März 2018 fest, dass keiner der sechs Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit eine Stichwahl erforderlich geworden ist.
Der Kreiswahlausschuss hat folgende zwei Bewerber für die Stichwahl zur Landrätin / zum Landrat des Landkreises Börde zugelassen (Bekanntmachung in alphabetischer Reihenfolge):
Lfd. Nr. | Bewerber/in | Partei |
1 | Stichnoth, Martin | CDU |
2 | Zielske, Vinny | SPD |
Der Stichwahltermin:
Die notwendig gewordene Stichwahl findet statt am:
Sonntag, 8. April 2018
in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Für die Stichwahl am 8. April 2018 werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen versandt:
Wahlberechtigte, die ihre Benachrichtigung für die Landratswahl am 18. März 2018 bei der Stimmabgabe im Wahllokal abgegeben haben, können mit ihrem Personalausweis an der Stichwahl teilnehmen. Wahlberechtigte, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt werden oder diejenigen die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, sollten einen formlosen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gegebenenfalls mit Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeinde stellen. Dieser Antrag kann schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Wer diesen Antrag für einen anderen stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Anträge auf Briefwahlunterlagen können ab sofort bei den Gemeinden gestellt werden.
Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, 6. April 2018, 18:00 Uhr. Sollte jemand plötzlich erkranken und nicht in der Lage sein, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, so kann er eine Person seines Vertrauens schriftlich bis Sonntag, 8. April 2018, 15:00 Uhr beauftragen, die Briefwahlunterlagen für sich bei der Gemeindebehörde abzuholen. Um den rechtzeitigen Eingang sicher zu stellen, sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 5. April 2018 verschickt werden. Die Wahlbriefbeförderung ist entgeltfrei. Der Wahlbrief kann auch direkt bei der Kreiswahlleiterin des Landkreises Börde, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben abgegeben oder in den Hausbriefkasten (rechts neben dem Haupteingang) eingeworfen werden.
Die Amtsgeschäfte eines Landrates
Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt er dazu bei, die Aufgaben des Landkreises Börde mit dem Ziel der Förderung des Wohls der Einwohner zu erfüllen. Der Landrat vertritt und repräsentiert den Landkreis Börde. Für die Dauer von sieben Jahren ist der Stelleninhaber Beamter auf Zeit. Die nächste Wahlperiode des Landrates des Landkreises Börde beginnt am 7. September 2018.
Kontakt Kreiswahlbüro:
Landkreis Börde
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Bornsche Straße 2 / 39340 Haldensleben
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