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Kandidaten zur Wahl als ehrenamtliche Richter am Oberverwaltungsgericht gesucht - Bewerbungen bis 5. April 2018 an den Landkreis Börde richten

Bürger, die sich für das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt interessieren, können sich ab sofort bis spätestens 5. April 2018 beim Büro Kreistag/Wahlen des Landkreises Börde bewerben. Mit der erforderlichen Beschlussfassung des Kreistages Börde ist dem Oberverwaltungsgericht durch den Landkreis Börde eine 6 Kandidaten umfassende Kreisvorschlagsliste zu übergeben.

Im Jahr 2018 findet die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg statt. Die Wahlperiode läuft von 2019 bis 2023. Interessierte Bürger des Landkreises Börde sind aufgerufen, sich bis zum 5. April 2018 für das Ehrenamt zu bewerben. Dazu kann man sich schriftlich, persönlich oder telefonisch beim Landkreis Börde melden.

Ehrenamtliche Richter nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Bei mündlichen Verhandlungen und Urteilsfindungen sind sie mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter ausgestattet. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über Berufungen gegen Urteile sowie Beschwerden gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte und erstinstanzlich unter anderem über die Gültigkeit von Kommunalabgabensatzungen oder Bebauungsplänen.

Kandidaten müssen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt haben. Ausschlussgründe für die Berufung  sind die gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten oder ein amtlich bekannter Vermögensverfall. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundes- oder Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zur Vorbereitung der Wahl stellt der Landkreis Börde eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf. Die ehrenamtlichen Richter werden durch den Wahlausschuss, dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts vorsitzt, aus den Vorschlagslisten der Landkreise und kreisfreien Städte für fünf Jahre gewählt.

Ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung unter anderem für Zeitversäumnis und entstandene Fahrtkosten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Kontaktadresse für die Einreichung der Bewerbung oder für Rückfragen:

Landkreis Börde
Büro Kreistag / Wahlen
Bornsche Straße 2
Zimmer E1-346.0
39340 Haldensleben

Telefon: 03904 7240-1340 oder 03904 7240-1302
Fax: 03904 7240-51304
E-Mail: kreistag-wahlen@boerdekreis.de

Für die Bewerbung stehen Formulare bereit. Die Formulare müssen persönlich unterschrieben und eingereicht werden.

 

Formulare:

Letzte Aktualisierung: 16.04.2018 15:10 Uhr