Jugendschöffen üben an den einzelnen Gerichten das Amt eines „Richters ohne Robe“ aus. Das Landgericht Magdeburg hat für den Landkreis Börde bestimmt, dass für den Bezirk des Amtsgerichtes Haldensleben mindestens 28 Frauen und 28 Männer sowie für den Bezirk des Amtsgerichts Oschersleben mindestens 20 Frauen und 20 Männer über den Jugendhilfeausschuss des Kreistages Börde vorzuschlagen sind.
Bewerber zwischen 25 und 69 Jahre müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Sie sollten über Erfahrung in der Erziehung und im Umgang mit jungen Menschen verfügen. Sie dürfen durch kein Strafverfahren belastet sein und müssen mindestens seit 1. Januar 2018 im Landkreis Börde wohnen.
Gewählte Jugendschöffen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung oder bekommen den Verdienstausfall sowie entstandene Unkosten ersetzt.
Für die Bewerbung steht ein inhaltlich vorgeschriebenes Formular zur Verfügung, das vom Formularserver der Internetseiten des Landkreises Börde über www.boerdekreis.de, am unteren Ende des Buttons „Formulare“ und dann über „Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 20123“ zu finden ist, herunter geladen werden kann.
Das Formular kann beim Fachdienst Bildung, der auch weiterführende Informationen zur Bewerbung erteilt, unter folgenden Kontakten angefordert werden:
Haldensleben / Bornsche Straße 2 / Telefon: 03904 7240-1411
Oschersleben / Triftstraße 9-10 / Telefon: 03904 7240-6461