Zur Jägerprüfung werden Personen zugelassen, die spätestens 6 Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Nachzuweisen ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch sowie die Bezahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro.
Die Teilnehmerzahl wird auf 40 Personen beschränkt.
Die Teilnehmer haben sich in drei Prüfungskomplexen zu beweisen. Das sind das jagdliche Schießen (01.06.2024), die schriftliche Prüfung (07.06.2024) und die mündlich-praktische Prüfung (08.06.2024).
Die mündlich-praktische Prüfung beinhaltet „Jagdbare Tiere“, „Hege- und Jagdbetrieb“, „Ökologie, Natur- und Landschaftsschutz“, das „Jagdhundewesen und die Behandlung erlegten Wildes“ sowie die „Jagdwaffen“ und das „Jagdrecht“.
Weitere Informationen erteilt die Untere Jagdbehörde telefonisch unter der Rufnummer 03904 7240-4224 und zu den bekannten Sprechzeiten, dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr.