Zur Jägerprüfung werden Personen zugelassen, die spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Nachzuweisen ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch sowie die Bezahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro.
Die Teilnehmerzahl wird auf 40 Personen beschränkt.
Die Teilnehmer haben sich in drei Prüfungskomplexen zu beweisen. Das sind das jagdliche Schießen (26. Mai 2018), die schriftliche Prüfung (1. Juni 2018) und die mündlich-praktische Prüfung (2. Juni 2018).
Bei den Prüfungsfächern geht es unter anderem um „Jagdbare Tiere“, um den „Hege- und Jagdbetrieb“, um „Ökologie, Natur- und Landschaftsschutz“, um das „Jagdhundewesen und um die Behandlung erlegten Wildes“ sowie um die Jagdwaffen und das „Jagdrecht“.
Anträge können bei der unteren Jagdbehörde im Fachdienst Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht des Landkreises Börde, Bornsche Straße 2 in Haldensleben abgeholt oder über die amtliche Postadresse Landkreis Börde, Postfach 100153, 39331 Haldensleben, oder per Mail über rok(at)boerdekreis.de angefordert werden.
Über „Formulare“ kann der Antrag auch von der Internetseite www.landkreis-boerde.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen erteilt die untere Jagdbehörde telefonisch unter der Rufnummer 03904 7240-4224 und zu den bekannten Sprechzeiten, dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 11:30 Uhr.
Nützliche Links:
Hier geht es zum Anmeldeformular
Landesjagdverband Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Informationen zum Jagdrecht in Sachsen-Anhalt)