Landkreis

„Impfen“ - „Testen“ - „Lockern“ - „Hygieneregeln“ / das ist die Strategie aus der Pandemie / Landkreis und Gemeinden reden miteinander / die (Impf)-Priorität 3 ist ab 15. Mai 2021 offen

Der Landkreis Börde und alle Gemeinden ziehen an einem Strang / „Impfen“ - „Testen“ - „Lockern“ - „Hygieneregeln“ / das ist die Strategie aus der Pandemie.

Nicht nur in Krisenzeiten muss die „Kommunale Familie“ (Landkreis Börde / Städte und Gemeinden) eng zusammenstehen. "Die Pandemie zeigt, dass die `Zweckgemeinschaft´ funktioniert", stellt Landrat Martin Stichnoth heraus.

Zur Abstimmung von Fragen der Pandemiebekämpfung gibt es vom Landkreis Börde wöchentliche Videokonferenzen des Landrates mit den Bürgermeistern der Einheits- und Verbandsgemeinden. In dieser Woche ging es zum Beispiel um Fragen der Impfstrategie. Deshalb waren, auf Abstand, aus dem Impfzentrum des Landkreises Börde Katrin Baier (ärztliche Leiterin), Jens Sips (organisatorischer Leiter), Stefan Crackau (Terminabläufe) und Janina Kluge (Leiterin Büro Landrat) als Konferenzteilnehmer dabei. Der Raum mit dem Namen „Kalimandscharo“ (die touristisch erschlossene „Kalihalde“ ist auf dem Foto an der Wand dargestellt) dient Martin Stichnoth als „Konferenzzentrale“.


Umsetzung der Bundesimpfverordnung / ab 15. Mai 2021 öffnet Sachsen-Anhalt die Prioritätengruppe 3

Das meldet das Land Sachsen-Anhalt in diesen Tagen. Demnach haben Personen der "erhöhten Priorität einen Impfanspruch. Dazu heißt es aus dem Landespandemiestab: "Damit können unter anderem 60- bis 70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personal im Lebensmitteleinzelhandel oder Wahlhelfer geimpft werden. Termine können für die Impfzentren gebucht oder mit den Haus- und Fachärzten, die Impfungen anbieten, vereinbart werden.


Gemäß §4 der Corona-Impfverordnung des Bundes gehören zu den Impfberechtigten mit erhöhter Priorität / Auszug Bundesimpfverordnung:

  • Personen, die 60 Jahre und älter sind
  • Personen mit Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Apoplex oder eine andere chronische neurologische Erkrankung, Asthma bronchiale, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (Body-Mass-Index über 30)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind
  • Personen, die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, tätig sind
  • sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
Letzte Aktualisierung: 06.05.2021 11:30 Uhr