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Europawahl 2024: Am 19. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten

PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin

Nr. 21 vom 06.05.2024

 

Europawahl 2024: Am 19. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten

WIESBADEN – Bis zum 19. Mai 2024 können im Ausland lebende Deutsche sowie in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, erhalten außerdem bis zu diesem Tag alle Wahlberechtigten für die Europawahl ihre Wahlbenachrichtigung. Darauf ist auch das Wahllokal angegeben, in dem sie am 9. Juni 2024 ihre Stimme abgeben können.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fwww.bundeswahlleiterin.de&umid=62dcad93-a770-4dc5-9cc6-b3a43bf14821&auth=c8499023adca38fd297090f6911a3a349cad7146-e83a8485956c2edf4e8de80253715b030220facc  zu finden.

Letzte Aktualisierung: 06.05.2024 13:02 Uhr