Die laufende Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg endet im Februar 2020. In Vorbereitung auf die Neuwahlen erarbeitet der Landkreis Börde eine Vorschlagsliste.
Interessenten für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Landkreis Börde haben. Es darf keine gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter vorliegen. Zudem darf auch keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten amtlich registriert sein. Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Bundeslandes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung können nicht in dieses Amt berufen werden. Das betrifft auch Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Ehrenamtliche Richter sollten ihre Lebenserfahrung, ihre Wertvorstellung, ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Juristische Kenntnisse werden nicht benötigt. Gefragt sind soziale und menschliche Kompetenz. Gesunder Menschenverstand, Berufserfahrung, Menschenkenntnis und Verantwortungsbewusstsein, eine eigene Meinung vertreten aber auch die anderer würdigen können und vor allem Unvoreingenommenheit sind Eigenschaften, über die ein ehrenamtlicher Richter verfügen sollte. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes sollten Bewerber auch über eine entsprechende körperliche Eignung verfügen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, können sich bis 30. August 2019 beim Landkreis Börde persönlich oder schriftlich bewerben.
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