Nachgewiesen wurde der hochpathogene Geflügelpesterreger H5N8. Der Landkreis Börde war gefordert, die Verbreitung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Das geschah per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung. Um den Seuchenausbruchsbetrieb wurden mit einem Radius von 3 km ein Sperrbezirk und von 10 km ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Nun ist die Gefahr gebannt. Landrat Martin Stichnoth hat die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung aufgehoben. Was ist zwischen Ausbruch und Aufhebung geschehen? Der Seuchenausbruchsbestand mit ca. 19.000 Mastputen und ein Kontaktbestand mit 13.000 Jungputen wurde getötet. Eine Fachfirma führte die Beräumung sowie die seuchenrechtlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch. Die bakteriologischen und virologischen Auswirkungen des Reinigungs- und Desinfektionsprozesses führten zum gewünschten Ergebnis. So hat es Dr. Hans-Joachim Krohm, Amtstierarzt des Landkreises Börde, im Rahmen der Schlussabnahme auch amtlich bestätigt. Mit der Aufhebungsverfügung gilt die Geflügelpest nun als erloschen. Sämtliche Schutzmaßregeln für Geflügelhalter im Sperr- und Beobachtungsgebiet sind aufgehoben. Die im Gebiet betroffenen Anlagen können wieder mit Tieren belegt werden.#