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Das Recht auf Gesundheit hat Verfassungsrang / Landrat Stichnoth trifft sich mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite von AMEOS

Am Rande des Neujahrsempfanges des Landes Sachsen-Anhalt haben Börde-Landrat Martin Stichnoth und Lars Timm über den bestehenden AMEOS-Tarifkonflikt geredet. Timm ist als Regionalgeschäftsführer von AMEOS auch für das Klinikum in Haldensleben verantwortlich. Ein vereinbartes Treffen am Tisch des Landrates unter Beteiligung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite von AMEOS ist für den 28. Januar 2020 anberaumt.

Martin Stichnoth: „Ich werde vermitteln. Unsere Bevölkerung hat das Recht auf Gesundheit. Es ist mein erklärtes Ziel, unseren Krankenhausstandort in Haldensleben dauerhaft zu erhalten. Und dazu gehören Arbeitsbedingungen, durch die die bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung einerseits und die soziale Sicherheit der Beschäftigten des Klinikums andererseits gewährleistet werden. Und das ohne `wenn´ und `aber´.

Genau darüber spreche ich am 28. Januar 2020 mit Regionalgeschäftsführer Lars Timm und Arbeitnehmervertretern des Haldensleber Klinikums an meinem Tisch. Die Botschaft an den politischen Raum, an die Landes- und Bunderegierung, hat der Landkreis Börde gegenüber streikenden AMEOS-Beschäftigten kürzlich bei einer Kundgebung vor dem Landratsamt in Haldensleben deutlich formuliert. Meine Stellvertreterin Iris Herzig hat herausgestellt, dass Bund und Länder für den Betrieb der Krankenhäuser nach dem Krankenausfinanzierungsgesetz die erforderlichen Mittel bereitstellen müssen. Denn das Recht auf Gesundheit hat Verfassungsrang. Diese Forderung haben nicht nur wir, sondern alle Landräte wie auch mein Kollege Markus Bauer im Salzlandkreis. Ich erwarte, dass sich das Land Sachsen-Anhalt bewegt.

Fakt ist, und das sage ich ganz deutlich, für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen spielt eine angemessene Vergütung der Mitarbeiter eine wichtige Rolle. Sie dient dem Erhalt von Arbeitsplätzen, der Sicherung von Fachpersonal und der Motivation der Mitarbeiter.“


Hintergrund / der rechtliche Rahmen:

Er bestimmt sich nach dem Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie dem Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA). Demnach haben Landkreise und kreisfreie Städte die Krankenhausversorgung nach Maßgabe des durch das Land festgestellten Krankenhausplanes sicherzustellen.

Auch für  das Haldensleber AMEOS-Klinikum ist dieser Plan Voraussetzung, um Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen mit den Krankenkassen abzuschließen und die Investitionsförderung durch das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch zu nehmen. Dadurch soll eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden. Als Grundsatz gilt, Krankenhäuser und deren Träger sollen leistungsfähig sein und eigenverantwortlich wirtschaften.

Die Kreistage der Landkreise Bördekreis und Ohrekreis haben 2005 „Dritte“ mit der Krankenhausversorgung beauftragt. Die Krankenhäuser in Oschersleben (Neindorf) und in Haldensleben wurden in der Folge durch Feststellungsbescheid in den Krankenhausplan aufgenommen. Sie entsprachen damit den Zielen der Krankenhausplanung des Landes Sachsen-Anhalt.

Im Rahmen des Sicherstellungsauftrages lassen sich der Landrat und die Mitglieder des Kreistages jährlich über den Arbeitskreis Krankenhausversorgung über die Entwicklung der Krankenhäuser informieren. Dargestellt werden Fallzahlen, die Investitionstätigkeit, die Fortbildung der Mitarbeiter, die Wirtschaftlichkeit, die Ausrichtung des Medizinischen Konzeptes und auch die Personalsituation.

Daneben ist aber auch die Tarifautonomie ein Recht von Verfassungsrang (Art. 9 Abs. 3 GG) Das bedeutet, der frei von staatlicher Einflussnahme vonstattengehende Abschluss von Tarifverträgen ist verfassungsrechtlich geschützt, zu den verfassungsrechtlich geschützten Mitteln zählen auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Dem Landkreis ist also nicht gestattet, eine Bewertung der gegenseitigen Forderungen vorzunehmen.

Letzte Aktualisierung: 17.01.2020 11:20 Uhr