Um die Fundstelle wird im 1 km Radius ein Sperrbezirk errichtet. Der Sperrbezirk schließt den Raum „Bahnhof Dreileben/Drackenstedt“ der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde ein.
Im 3 km Radius wird ein Beobachtungsgebiet errichtet. Das Beobachtungsgebiet umfasst die Ortschaft Dreileben der Stadt Wanzleben-Börde, die Ortschaften Drackenstedt und Druxberge der Verbandsgemeinde Obere Aller und die Ortschaft Bahnhof Ochtmersleben der Gemeinde Hohe Börde.
In den Restriktionszonen sind Geflügel und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
Die im Dezember 2020 erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel in bestimmten Risikogebieten bleibt darüber hinaus weiterhin in Kraft.