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Qualitativ hochwertige Ausbildung hilft Leben retten / Martin Stichnoth hat drei Verträge zur Ausbildung als „Notfallsanitäter“ unterschrieben

Der Landkreis Börde ist zertifiziert, den praktischen Teil der Ausbildung von Notfallsanitätern an "Lehrrettungswachen" durchzuführen. Qualifiziertes Personal wird zum Beispiel für den Betrieb der drei Rettungswachen des Landkreises Börde benötigt. Nun hat Landrat Martin Stichnoth für drei junge Menschen die Ausbildungsverträge für die ab September 2019 beginnende Lehre unterschrieben.

 

Im September 2019 beginnt für die Notfallsanitäterschüler Josephin Krehl, Nele Lederer und Tony Siebert beim Landkreis Börde die dreijährige Ausbildung. Für den theoretischen Teil der Lehre ist das Malteser Bildungszentrum Magdeburg „Crux Alba“ zuständig. Der praktische Teil der Ausbildung wird beim AMEOS-Klinikum in Haldensleben sowie bei der „Lehrrettungswache“ des Landkreises Börde in Haldensleben durchgeführt.

Landrat Martin Stichtnoth: „Wer selbst schon einmal schnelle medizinische Hilfe benötigt hat, der weiß, wie wichtig die Retter in der Not für das eigene Lebens sind. Sie haben sich für einen sehr schönen Beruf entschieden. Denn bei uns werden Sie dazu befähigt, Leben zu retten.“

Der Landkreis Börde bildet nicht nur Notfallsanitäter, sondern auch Verwaltungsfachangestellte und Straßenwärter aus. „Wer seine Lehre bei uns mit guten Ergebnissen absolviert, hat berechtige Chancen, bei uns eine Festanstellung zu bekommen“, sagt Stichnoth. „Es ist ja bekannt, gut qualifiziertes Fachpersonal wird überall händeringend gesucht.“

Hintergrund:

Seit 2014 erfüllt der Landkreis Börde die gesetzlichen Vorschriften, um Notfallsanitäter auszubilden. Das Zertifikat „Lehrrettungswache“ wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ausgestellt. Das heißt, der Landkreis Börde führt für seine angehenden Rettungssanitäter den praktischen Teil der Berufsausbildung in Eigenregie durch.

Ein gutes Praktikum an einer Rettungswache ist eine unabdingbare Grundvoraussetzung für den späteren beruflichen Einsatz im Rettungsdienst. Dieser feste Bestandteil der Ausbildung dient der Vertiefung der zuvor erworbenen theoretischen Kenntnisse.

Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 war das neue Notfallsanitätergesetz in Kraft getreten. Dadurch wurde unter anderem geregelt, dass die Lehrzeit für den bis dahin bezeichneten Ausbildungsberuf „Rettungsassistent“, nun Notfallsanitäter, von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Damit wurde die Wertigkeit dieses Berufsabschlusses Notfallsanitäter zum Beispiel der einer Krankenschwester gleichgestellt.


Weitere Informationen zur Ausbildung beim Landkreis Börde

Last update: 23.07.2019 09:28 Uhr