Zur Abwicklung des Verfahrens hat das Land Sachsen-Anhalt mit dem Landkreis Börde eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Das dazugehörige, für die Beantragung rechtsverbindliche (am PC ausfüllbare) Formular steht auf den Internetseiten des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz zum Download zur Verfügung.
Hier geht es zum Antragsformular:
Die bisherigen Streckenergebnisse sollen nach Möglichkeit gesteigert werden. Anträge können ab sofort von den Jagdausübungsberechtigen (Jagdgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt) gestellt werden. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächter, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten selbst.
Anträge auf Auszahlung können zwei Mal je Jagdjahr eingereicht werden. Sie umfassen die Zeiträume vom 1. April bis 30. September und 1. Oktober bis 31. März. Antragsabgabefristen sind der 15. Oktober 2021 und der 15. April 2022.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Gebühren für die Trichinenuntersuchung aus rechtlichen Gründen nicht entfallen können. Die als Trichinengebühr bekannte Zahlungsverpflichtung bleibt demnach bestehen. Sie wird weiterhin erhoben.