Landkreis

Tierseuchengefahr gebannt?!

Auch gut vier Wochen nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland gilt es weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Am 10.01.2025 wurde der Ausbruch der MKS in einer Rinderhaltung im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Bei der MKS handelt es sich um eine hochansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die durch Gerätschaften, tierische Produkte und die Luft übertragen werden kann. Sie kann alle Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Rot-, Reh- und Damwild befallen und verbreitet sich sehr schnell. Bei erkrankten Tieren bilden sich Bläschen u. a. an den Innenflächen der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen, was zu erheblichen Schmerzen führt. Als Folge lahmen die Tiere und verweigern die Aufnahme von Futter, was sie zunehmend schwächt. Bei milchgebenden Tieren geht die Laktationsleistung rapide zurück. Neben der Aphtenbildung an den Schleimhäuten kann es zu charakteristisch heftigem Speichelfluss der Tiere kommen. 

In Folge dieses Ausbruchs wurden Maßnahmen eingeleitet und Restriktionszonen gebildet, um die Tierseuche einzugrenzen. 

Auch außerhalb der gebildeten Restriktionszonen sind die Folgen des Seuchenausbruchs spürbar, so hat die Bundesrepublik Deutschland durch den Ausbruch dieser Tierseuche den Status „MKS-frei“ verloren, was erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich zieht, da empfängliche Tiere und deren Produkte von vielen Exportländern nicht mehr abgenommen werden. 

Abgesehen von der MKS ist auch die aktuelle Entwicklung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI – Geflügelpest) im Blick zu behalten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Eintragsrisiko von HPAI vom Subtyp H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein.

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter sind gehalten Ihre Biosicherheitsmaßnahmen stetig zu kontrollieren. Insbesondere das Betreten des Betriebsgeländes durch betriebsfremde Personen ist zu regulieren und auf ein Minimum zu reduzieren werden. Es wird empfohlen vor dem Betreten des Betriebsgeländes geeignete Desinfektionseinrichtungen zu installieren. Der Tierkontakt zu bestandsfremden Tieren und Wildtieren ist auf ein Minimum zu beschränken. 

Bei Auffälligkeiten Ihres Tierbestandes ist der Bestandstierarzt und das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde hinzuzuziehen. 

Aktuelle Informationen können Sie u.a. auf den Seiten des FLI unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/ sowie auf den Seiten der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt unter https://www.tskst.de/index.php/de/Ueber-uns/service3/aktuelles finden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz, Sachgebiet Veterinärwesen, unter der Rufnummer 03904-7240 4318 gern zur Verfügung.

Last update: 21.02.2025 12:10 Uhr