„Maßgeblich für die Zuordnung des jeweiligen Befundes ist die verschlüsselte Wildmarkennummer“, informiert Rüdiger Mages. Der Leiter des kreislichen Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz hat seine Mitarbeiterinnen Sophie Heinrich und Franziska Brehmeyer beauftragt, die Daten online zu stellen. „Wer schnell Klarheit braucht, der kann sich hier informieren. Die Daten werden jeweils montags, dienstags und donnerstags aktualisiert.“
Zusätzlich zur „Online-Information“ erhält der Jäger, versehen mit einem Kostenbescheid über 9,30 Euro, den Befund auch auf postalischem Wege.
Gemäß der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜV) und der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (TierLMHV) ist das Fleisch von Wildschweinen, Dachsen und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, auf den Befall mit Trichinen zu untersuchen, bevor es weiterverarbeitet werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis sind weitere Untersuchungen erforderlich, deshalb erfolgt in einem solchen Fall keine Veröffentlichung. Vielmehr setzen sich die Mitarbeiter des Veterinärbereiches direkt mit Jäger in Verbindung.