Auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) soll das „Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt“ verordnet werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt führt das Verfahren über die Neuverordnung dieses Gebietes durch. Der Landkreis Börde wurde durch das Ministerium aufgefordert, die Entwurfsunterlagen ebenfalls öffentlich auszulegen.
Das Biosphärenreservat umfasst Flächen in den Einheitsgemeinden der Stadt Oebisfelde-Weferlingen und der Stadt Haldensleben sowie der Gemeinde Calvörde und der Gemeinde Bülstringen in der Verbandsgemeinde Flechtingen. Dies betrifft die in diesem Bereich vorhandenen Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete, das Landschaftsschutzgebiet sowie zusätzliche Flächen.
Der Entwurf der Verordnung über das „Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt“ beinhaltet neben dem eigentlichen Verordnungstext auch die Übersichtskarte im Maßstab 1:100.000, die maßgeblichen Detailkarten im Maßstab 1:10.000 sowie den Erläuterungsbericht zur Verordnung über das „Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt“.
Die genannten Unterlagen liegen vollständig beim Landkreis Börde (untere Naturschutzbehörde) in 39340 Haldensleben, Bornsche Straße 2, Raum E2-114.0 in der Zeit vom 5. November 2018 bis 7. Dezember 2018 während der Dienststunden zur Einsicht für Jedermann aus. Während des Auslegungszeitraums werden die Unterlagen auch digital (im PDF-Format) auf der Internetseite des Fachdienstes Natur und Umwelt zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Bedenken und Anregungen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Börde vorgebracht werden.
Für Rückfragen und Auskünfte steht Ulrike Kausche (03904 7240-4140 oder natur-umwelt(at)boerdekreis.de) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Link zum Entwurf der der Verordnung „Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt“